Schutzausrüstung
Um unsere Aufgaben erfüllen zu können, stellt uns die Gemeinde als Träger der Feuerwehr die nötige Ausrüstung zur Verfügung.
persönliche Schutzausrüstung (Basisschutz)
Um sich gegen die äußeren Gefahren einer Einsatzstelle und im Übungsdienst zu schützen bekommt jeder Feuerwehrangehörige seine Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA). Zu dieser Ausrüstung zählen:
- Feuerwehrschutzanzug (Jacke und Hose)
- Feuerwehr-Schutzhandschuhe
- Feuerwehrschutzschuhwerk (Stiefel)
- Feuerwehrhelm mit Nackenschutz und Visier
Diese Ausrüstung stellt den Basis Schutz dar und kann durch weiter Utensilien ergänzt werden z.B. können unter den Schutzhandschuhen Latexhandschuh zum Schutz gegen Körperflüssigkeiten (z.B. Blut) während einer Personenrettung getragen werden, um so Infektionen zu vermeiden.
erweiterte persönliche Schutzausrüstung
Ein spezieller und wichtiger Bereich der erweiterten persönlichen Schutzausrüstung wird durch die Atemschutzausrüstung gebildet. Bei Bränden ist meist nicht das Feuer das direkte Problem der Einsatzkräfte, sondern die dabei freigesetzten Stoffe und Partikel. Diese können über die Atemwege aufgenommen werden und gesundheitliche Schäden verursachen. Abhängig von der Menge und Art der vorhandenen Stoffe (Atemgifte) sowie der Zeit in der diese eingeatmet wurden, tritt recht schnell eine Bewusstlosigkeit ein. Um sich gegen diese Gefahren zu schützen tragen die speziell ausgebildeten Einsatzkräfte umluftunabhängige Atemschutzgeräte. Die persönliche Schutzausrüstung erweitert somit um folgende Dinge:
- Atemschutzgerät (Tragegestell, Atemluftflasche, Druckminderer, Lungenautomat, etc.)
- Atemschutzmaske (Atemanschluss)
- Flammschutzhaube
- Feuerwehr Haltegurt
- Feuerwehr Beil
- Nomex Handschuhe
- ggf. Lampe am Helm
Nicht jeder Feuerwehrmann bzw. jede Feuerwehrfrau darf automatisch die Atemschutzausrüstung tragen. Dazu bedarf es einer körperlichen Eignung und einer zusätzlichen Ausbildung. Die Feuerwehrleute die diese Voraussetzungen erfüllen, sind durch ein rotes "A" am Helm gekennzeichnet.